- freizügig
- frei|zü|gig ['frai̮ts̮y:gɪç] <Adj.>:
1. frei in der Wahl des Wohnsitzes, des Aufenthalts:der freizügig lebende Bürger.Syn.: nicht sesshaft, ↑ ungebunden.2. großzügig, nicht kleinlich:freizügig im Geldausgeben sein.3. nicht den bürgerlichen Moralvorschriften entsprechend:ein sehr freizügiger Film; die Beziehungen zwischen den Geschlechtern sind freizügiger geworden.Syn.: ↑ frei.
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frei|zü|gigI 〈Adj.〉1. den Wohnort frei wählend, ihn nach Belieben wechselnd, nicht ortsgebunden2. großzügig, freigebig3. anderen viel Freiheit lassend● \freizügig mit Geld umgehen; Kinder \freizügig erziehenII 〈adv.〉 mit viel Freiheit ● \freizügig aufwachsen* * *
frei|zü|gig <Adj.> [zu: Zug = das Ziehen, Wandern]:1. frei in der Wahl des Wohnsitzes, des Aufenthalts; nicht ortsgebunden:der f. lebende Bürger.2.a) großzügig; sich nicht streng nach Vorschriften richtend:f. im Geldausgeben sein;ein allzu -er (unkontrollierter) Umgang mit Arzneimitteln;b) nicht den bürgerlichen Moralbegriffen entsprechend:ein sehr -er Film.* * *
frei|zü|gig <Adj.> [zu: Zug = das Ziehen, Wandern]: 1. frei in der Wahl des Wohnsitzes, des Aufenthalts, nicht ortsgebunden: der f. lebende Bürger; Artisten führen meist ein -es (durch häufigen Ortswechsel gekennzeichntes) Leben. 2. a) großzügig; sich nicht streng nach Vorschriften richtend: f. im Geldausgeben sein; ein allzu -er (unkontrollierter) Umgang mit Arzneimitteln; b) nicht den bürgerlichen Moralbegriffen entsprechend: ein sehr -er Film; sie liebt etwas -ere Kleidung; Ihr -er Lebensstil, der sie sich 1923 kopfüber in die Pariser Boheme stürzen ließ (Saarbr. Zeitung 27. 12. 79, 4); die Beziehungen zwischen den Geschlechtern sind -er geworden.
Universal-Lexikon. 2012.